Mitte Dezember 1602 sollten in Nancy, der Hauptstadt des Herzogtums Lothringen, Generalstände (états généraux) tagen. Ihre Einberufung stellte Herzog Karl III. „den Großen“ (reg. 1545–1608) vor einige Herausforderungen, denn um eine einigermaßen beschlussfähige (und ihm möglichst zugetane) Versammlung zustande zu bringen, musste er auch diejenigen Herrschaftsträger ins Boot holen, die fernab von Nancy begütert waren, womöglich noch nie den herzoglichen Hof besucht hatten und auch nicht dieselbe Sprache sprachen wie er selbst und der Großteil des lothringischen Adels. Dies alles traf ziemlich genau auf Nikolaus von Saarburg zu, den Vorsteher der Abtei Mettlach, ein an der unteren Saar gelegenes Benediktinerkloster, heute landläufig bekannt als Verwaltungssitz der Firma Villeroy und Boch.

Die Mitteilung über die Einberufung war Abt Nikolaus gut einen Monat vor Beginn der Ständeversammlung in Nancy per Kurier zugestellt worden. Das Schreiben war wenig überraschend und gemäß den Sprachkonventionen der herzoglichen Kanzlei auf Französisch verfasst. Schon weit mehr als ein Jahrhundert zuvor hatte Herzog René II., Karls Urgroßvater, die lothringische Rechnungskammer angewiesen, fortan keine deutschsprachigen Schreiben mehr anzunehmen.1 Wer mit dem Herzog kommunizieren wollte, war nun, je nach Vorgang, auf Leute angewiesen, die mündlich wie schriftlich übersetzen konnten. Diese Regelung betraf genau das Gebiet, in dem die Abtei Mettlach lag, nämlich den äußersten Nordosten, wo das Herzogtum an Kurtrier grenzte (heute größtenteils Bundesland Saarland). Die dortigen Herrschaftsträger und Untertanen sprachen (mehrheitlich) Deutsch und wenngleich sie auf dem Papier (d.h. fiskalisch) entweder „Lothringer“ oder „halb Lothringer“, „halb Trierer“ waren – in der diffusen Grenzzone gab es ein mikroskopisch kleines, aber politisch bedeutsames Kondominium –2, so war es keinesfalls selbstverständlich, dass irgendwer Französisch beherrschte – auch nicht die Vertreter relevanter geistlicher Institutionen. Entsprechend ließ sich Abt Nikolaus das o.g. Schreiben zunächst einmal übersetzen und bestellte, durchaus darauf bedacht, seine Interessen auf den états généraux seines „souverain seigneur“ (Karl III.) einzubringen, einen lokalen Amtmann zu sich, von dem bekannt war, dass er Französisch sprach und schrieb. Besagter Herr, Lautwein Bockenheim (oder Bockenheimer), fand sich sozusagen auf den letzten Drücker, vier Tage vor der Versammlung, in Mettlach ein, wo der Abt, „n’estant expert en la langue françois“3, ihm schriftlich die uneingeschränkte Verhandlungsvollmacht für Nancy bestätigte.

Nikolaus von Saarburg hatte also keine andere Lösung gesehen, als sich auf der französischsprachigen Veranstaltung von einer bilingual kompetenten Person vertreten zu lassen und offenbar genug Vertrauen, um diese ggf. politisch heikle Aufgabe einem Beamten aus dem ca. 25 Kilometer entfernten „Waldrefanges“ (Wallerfangen) zu übertragen. Allerdings war die Sitzung dann doch wohl nicht den Aufwand wert, in persona nach Nancy zu reisen und sich die Gespräche gewissermaßen simultan übersetzen zu lassen. Umgekehrt zog es Herzog Karl III. wohl auch nicht zwingend in Betracht, besondere Vorkehrungen für die reibungslose Verständigung zwischen den Versammlungsmitgliedern zu treffen. Neben den Generalständen in Nancy wurden übrigens auch Ständeversammlungen in den jeweiligen Vogteien des Herzogtums abgehalten. Der deutsche Amtsbezirk Lothringens, der bailliage d’Allemagne, hatte also eigene, zu der auch Dorfvorsteher und Einwohner geladen wurden.4 Da die Mehrheit der Bevölkerung in den über 80 Dorfgemeinden des deutschen Verwaltungsbezirks germanophon war – das Gebiet reichte von Wallerfangen im Norden bis an die Grenze zum Elsass im Süden –, ein Teil des dort begüterten Adels aber nachweislich frankophon, stellt sich auch für diese Versammlungen die Frage nach der sprachlichen Verständigung.
Wer war also dieser Lautwein Bockenheim(er), der dem Abt von Mettlach 1602 bereitwillig aus der sprachlichen Bredouille half, die eine politische hätte werden können? Zumindest war er in der Region wohl kein Unbekannter. Dies lässt sich allein an seiner prominenten Stellung im lothringischen Verwaltungsschriftgut ablesen, das eine Fülle bislang unbekannter Details über seine Stellung in der herzoglichen Verwaltung und seine nicht unbeträchtlichen Handlungsspielräume auf der Machtachse zwischen Nancy, Saarbrücken und Trier preisgibt. Dies hat in den 1960er Jahren schon der Archivar Henri Hiegel nachgewiesen, als er sich mit der Lorraine de langue allemande für den kurzen Zeitraum zwischen 1600 und 1632 auseinandersetzte und ein Buch schrieb, was bis heute im Grunde als Stand der Forschung zum bailliage d’Allemagne gelten muss. Hiegel bezeichnet Lautwein Bockenheim(er) als „co-seigneur“5, der sich durch Ortskenntnis und Sprachkompetenz in der herzoglichen Verwaltung vor Ort unentbehrlich gemacht und dank einiger geschickter Manöver, die vorrangig mit dem Abschöpfen von Steuer- und Forstressourcen zusammenhingen, sein eigenes kleines Imperium an der unteren Saar geschaffen hatte.
Bockenheim(er)s eigentliche Karriere begann faktisch erst 1607, also gut fünf Jahre, nachdem er für den Abt von Mettlach als Stellvertreter in Nancy eingesprungen war. In jenem Jahr wurde er vom Herzog zum „capitaine“ von Siersberg ernannt. Siersberg war ein Amt (office) im deutschen Verwaltungsbezirk mit Hauptsitz auf der Siersburg, eine Höhenburg und Zollstation, von der aus der wirtschaftlich wichtige Saarzufluss Nied kontrolliert wurde.6

Als capitaine war Bockenheim(er) mit sämtlichen Aufgaben des Ordnungserhalts und der Herrschaftsdurchsetzung betraut. In dieser Eigenschaft unterstand er direkt dem „Generalleutnant“ (lieutenant général) in Wallerfangen, dem hochangesehenen, ebenfalls zweisprachigen Jean Huart, dessen Tochter er ehelichte.7 Jean Huart, Rechtsgelehrter aus den Ardennen und verheiratet mit einer Deutschsprachigen, hatte 1599 das unifizierte Landrecht des Herzogtums, das eigentlich schon 1519 (!) abgefasst worden war, ins Deutsche übersetzt und genoss als herzoglicher Ratgeber in ‚deutschen‘ Belangen höchstes Vertrauen. Vielleicht war er sogar derjenige, der Bockenheim(er) Französisch beibrachte, denn bevor dieser sein Amt in Siersberg antrat, hatte er beträchtliche 23 Jahre (1584-1607) als receveur (ergo Steuereintreiber) am Hauptsitz Wallerfangen für Huart gearbeitet.8 Die Vermutung Hiegels, dass die ab ca. 1500 in Lothringen nachweisbare Familie Bockenheim(er) ursprünglich aus dem Umfeld von Worms stammte (Bockenheim an der Weinstraße) und nicht aus der Region selbst, kann indes nicht als empirisch gesichert gelten.9
Beide, Jean Huart und Lautwein Bockenheim(er), wurden im Laufe ihrer Karriere vom Herzog geadelt und scheinen über beträchtliche Nutzungsrechte (Forst), Gelder (Anteile auf Steuern, Zölle etc.) und überhaupt Handlungsspielräume verfügt zu haben.10 Dazu war es ganz offensichtlich nur gekommen, weil besonders Bockenheim(er) mit äußerster Konsequenz herzogliches Recht im Raum Wallerfangen und Siersberg durchsetzte und dabei die Grenzziehungen mit dem benachbarten Kurtrier mit bemerkenswerter Großzügigkeit auslegte. Dies führte erwartbarerweise zu Zusammenstößen mit den lokalen Amtmännern des Erzbischofs von Trier, insbesondere dem Kellner von Saarburg (Saarburg bei Trier, heute RLP). Der Saarburger beschwerte sich in auffallender Regelmäßigkeit über seinen lothringischen Kollegen, z.B. 1617 als Bockenheim(er) so tat, als habe er (ergo: der Herzog) die Hoheit über den Wald bei Merzig und dort Gelder auf Holzschlag erhob, was der Kellner keineswegs bereit war hinzunehmen.11 Die Schreiben des Kellners musste Bockenheim(er) indes eigenhändig für die höheren Beamten des lothringischen Herzogs übersetzen.
Wie dem auch sei, Bockenheim(er) entging auf der Achse entlang der unteren Saar so gut wie nichts. Dies wird aus seiner Korrespondenz deutlich, in der er den Herzog auffallend oft darum bittet, strengere Maßnahmen für die Untertanenkontrolle treffen zu dürfen. Es ging um die Überwachung von Mobilität und das Erheben von Wegegeld, unrechtmäßigen Viehhandel, um das Besuchsrecht von Messen – insbesondere die Merziger Messe war ihm ein Dorn im Auge, weil sie lothringische Märkte in den Schatten stellte – und nicht zuletzt um Fragen des Strafvollzugs. Einmal ermahnte ihn der Erzbischof, Johann von Metternich, höchstpersönlich, dass es nicht zulässig sei, in gemeinsam beherrschten Gebieten ausschließlich lothringisches Recht anzuwenden. Ein weiterer Interventionsbereich Bockenheim(er)s war die Überwachung der Salzabholung: Einwohner der gemeinsamen Gebiete an der unteren Saar wurden systematisch geahndet oder festgesetzt, wenn sie ihr Salz nicht aus den lothringischen Salinen (Dieuze) bezogen, wie in einem Abkommen von 1588 festgelegt, sondern im deutlich näher gelegenen Saarbrücken oder in Bernkastel.12
Von all den rechtlichen Ambiguitäten im Grenzraum zwischen Lothringen und Kurtrier profitierte Bockenheim(er) immer wieder höchstpersönlich. Auf dem Weg zu diesem Status hatte seine Zweisprachigkeit eine entscheidende Rolle gespielt. Das Amt des „capitaine de Siersberg“, das ihm 1607 übertragen wurde und mit weitreichenden polizeilichen Befugnissen einherging, war allerdings auch mit einer glücklichen Fügung verbunden gewesen. 1606 hatte Herzog Karl III. den Wiederankauf und die „Reunion“ der beiden dies und jenseits der Saar gelegenen Ämter Siersberg und Schaumberg (mit der gleichnamigen Schaumburg, heute verschwunden), wo auch die prestigeträchtige Benediktinerabtei Tholey lag (und liegt), in die Wege geleitet.

Die genauen Umstände der „Reunion“ sind nicht näher bekannt, allerdings scheint das Ganze nicht unbedingt unproblematisch vonstattengegangen zu sein. Zumindest wurde der Schultheiß von Merzig für 51 Tage auf der Siersburg in Gewahrsam genommen, während einige hochadelige Räte des lothringischen Herzogs auf der Siersburg und der Schaumburg die Schlüsselübergabe organisierten, in beiden Festen allerdings nur einige verrostete Arkebusen vorfanden und schließlich dazu übergingen, den Eid der deutschsprachigen Untertanen abzunehmen. In diesem Trupp waren demgemäß auch zweisprachige conseillers zugegen, namentlich Pierre Le Pois und Didier Dattel, die später auf diversen Grenzkonferenzen mit Kurtrier eine maßgebliche Rolle spielen sollten.13 Zunächst sollte aber Wilhelm von Hunolstein („Guillaume Honolstein“), conseiller d’état des Herzogs, für die administrative Eingliederung Siersberg und Schaumburg und als „capitaine“ zuständig sein. Aus welchem Grund er noch im selben Jahr von Bockenheim(er) ersetzt wurde, ist ungeklärt.
Aus diesen Aneignungsvorgängen erwuchsen eine Reihe territorialpolitischer Probleme, im Kontext derer die Erzbischöfe von Trier verstärkt den verbliebenen Status quo an der unteren Saar, zumindest in den seit dem Mittelalter gemeinsam beherrschten Gebieten, zu wahren versuchten, zumal Heinrich II. von Lothringen (reg. 1608–1624) die ambitionierte Territorialpolitik seines Vaters Karl III. weiterbetrieb und nebenbei auch die Schiffbarkeit der Saar überall dort verbessern wollte, wo er hoheitlichen Einfluss beanspruchte. Bei all den schriftlichen Verhandlungen und Gesprächen, die notwendigerweise zwei Parteien unterschiedlicher Sprachräume in Kontakt brachten, kam Bockenheim(er) wieder als Vermittler zum Zuge. 1614 sollte er eine herzogliche Grenzkommission begleiten, die die Gegend um besagtes Kondominium dies und jenseits der Saar inklusive der landschaftlich markanten Saarschleife in Augenschein nehmen sollte. Wichtige Protagonisten waren der Kartenzeichner des Herzogs und dessen Assistent. Ihnen sollte Bockenheimer nämlich bei der geographischen Orientierung helfen und die Grenzverhältnisse im Detail zeigen. Allerdings war er 20 von 26 Tagen Begehung unpässlich und musste für Ersatz sorgen, da der frankophone Kartenzeichner offenbar auch Befragungen der deutschsprachigen Bewohner vornehmen wollte. Aus dem Rechnungsregister der Kommission geht hervor, dass „Petter“, der Dorfvorsteher von Besseringen (heute Ortsteil von Merzig), für ihn einsprang. Petter war nachweislich zweisprachig, denn er diente dem Kartographen tatsächlich während der Landesaufnahme als „truchement“ (Übersetzer) und war ihm bei der „recoignaissance des dites limites“ behilflich, wofür er zwei lothringische Franken und sechs Groschen erhielt (das entsprach ungefähr dem, was auch alle anderen Mitwirkenden ausgezahlt bekamen).14

Eine der großen Stärken Bockenheim(er)s war seine hervorragende Vernetzung zwischen Romania und Germania im Lokalen. Er war im Bilde darüber, wer über Sprachkompetenzen verfügte und sich für Missionen, in die die frankophonen Beamten des Herzogs aus Nancy miteinbezogen werden mussten, eignete. Dieser Umstand musste bei den Herzögen im fernen Nancy, die bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges beständig versuchten, ihrer heterogenen Domäne Herr zu werden, aufs Höchste begrüßt werden. Mit Bockenheimer verfügten Karl III. und nach ihm Heinrich II. von Lothringen über einen loyalen Amtmann vor Ort, der die Spezifika der fremdsprachigen Herrschaftsperipherie kannte und in der Lage war, zweisprachige Begegnungen zu organisieren. Er liefert ein markantes Beispiel für den Typus des bilingualen Vermittlers, der aus seinen Sprachfähigkeiten beträchtliche Handlungsspielräume zu entwickeln wusste. Verständigungsmanagement hatte in diesem sprachlichen Interferenzraum sehr wahrscheinlich eine lange Tradition und ist daher kein Spezifikum für den behandelten Zeitraum. Mit zunehmender Verwaltungstätigkeit, wachsendem Bewusstsein für die räumliche Qualität von Herrschaft und der Intensivierung von kleinregionaler wirtschaftlicher Kooperation darf allerdings von einer intensivierten Kontaktaufnahme und Zunahme von interlingualen Kontakten ausgegangen werden, insbesondere im Konfliktfall.
Die betrachtete Sprachsituation ‚an der Grenze‘ hat freilich nur eine Facette kommunikativer Praktiken offengelegt, nämlich die der politisch-administrativen Verständigung, die im Kontext spezifischer Interessenlagen und Rechtsauffassungen von institutionalisierten Parteien zu sehen ist. Jener sprachliche Austausch erwuchs nicht aus zufälligen, temporären Begegnungen (wie z.B. zwischen Pilgern auf den vielen Marienwallfahrten), sondern aus einer zwangsläufigen Kontaktaufnahme, die mehr mit Strategien der Machtsicherung zu tun hatte als mit dem grundsätzlichen Bedürfnis, aus der eigenen Sprachzone herauszutreten. Die daraus entstehenden Begegnungen aber schufen eine Plattform für Differenzierungen und Transfers, die noch näher zu bestimmen wären. Die Relevanz zweisprachiger Vermittler kann dabei kaum hoch genug eingeschätzt werden und es ist sicher nicht falsch darauf hinzuweisen, dass Akteure wie Lautwein Bockenheim(er) quellenmäßig schwer fassbar sind. Es gilt also, voll aus der gefundenen Überlieferung zu schöpfen. In den folgenden Beiträgen werden die Aktivitäten dieses „économiste remarquable, expert du flottage et de la navigation“ mit Augenmerk auf der Saar als Verkehrsachse weiter zu erörtern sein. Nebenbei bemerkt sorgte Bockenheim(er) dafür, dass das Erreichte in der Familie blieb: Nach seinem Tod 1627 folgte ihm sein Sohn, Remacle von Bockenheim, im Amt.15
Erratum
Folgende Passage wurde infolge eines freundlichen Hinweises gestrichen und (leider mit hoher Verspätung) korrigiert:
„Da vermutlich nur ein kleiner Teil des deutschen Verwaltungsbezirks tatsächlich auch deutschsprachig war – das Gebiet reichte von Wallerfangen im Norden bis an die Grenze zum Elsass im Süden –, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch dort bilinguale Fachleute gebraucht wurden.“
Ersetzt durch: „Da die Mehrheit der Bevölkerung in den über 80 Dorfgemeinden des deutschen Verwaltungsbezirks germanophon war – das Gebiet reichte von Wallerfangen im Norden bis an die Grenze zum Elsass im Süden –, ein Teil des dort begüterten Adels aber nachweislich frankophon, stellt sich auch für diese Versammlungen die Frage nach der sprachlichen Verständigung.“
Begründung: Die Annahme fortgeschrittener Romanisierung des germanophonen Ostlothringens im beginnenden 17. Jahrhundert beruhte auf einem Irrtum. Es darf ungeachtet lokaler Abweichungen als erwiesen gelten, dass (bis auf vielleicht fünf Gemeinden romanischer Mundart, vgl. Lévy 1929, S. 194) die Mehrheit der lokalen Bevölkerung – mindestens bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges, vermutlich aber weit darüber hinaus – germanophon war, d.h. nicht-romanische Mundarten sprach und entsprechend Hochfranzösisch nicht beherrschte. Dies gilt auch für Orte am Rand des Amtsbezirks (Dieuze, Sarrebourg), die sich in unmittelbarer Nähe der Sprachgrenze befanden. Schon Paul Lévy hat in seiner Sprachgeschichte (1929) auf die methodischen Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung eines linguistisch validen Profils der Lorraine allemande in der Frühen Neuzeit hingewiesen (ebd., S. 344). Die neuere linguistische Forschung betont die Existenz bilingualer Zonen unterschiedlicher Ausdehnung, die mehr oder minder von Sprachinseln durchsetzt waren (Schneider 2010) und weist auf die dialektale Komplexität des germanophonen Lothringens in Mittelalter und Früher Neuzeit hin (zur Verteilung der rhein- und moselfränkischen Varietäten siehe die Arbeiten von Wolfgang Haubrichs). Ein Beitrag zur Sprachsituation im bailliage d‘Allemagne, insbesondere am Ausgang des 18. Jahrhunderts, folgt in Kürze.
M.S. 12.06.2024
- Martina Pitz, Sprachentwicklung im Sprachgrenzbereich. Zu den methodischen und quellenkundlichen Voraussetzungen einer Sprachgeschichte des germanophonen Lothringen in Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Bärbel Kuhn/Martina Pitz/Andreas Schorr (Hg.), “Grenzen” ohne Fächergrenzen. Interdisziplinäre Annäherungen, St. Ingbert 2007, S. 345–370, hier S. 351. [↩]
- Siehe demnächst Maike Schmidt, Eine Karte für den Herzog. Evidenzkonstruktion im Disput zwischen Lothringen und Kurtrier um Merzig und Saargau (um 1614), in: Räume, Orte, Konstruktionen. (Trans)Lokale Wirklichkeiten im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Handke, Marcus et al. (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 3). [↩]
- BnF, Lorraine 274, fol. 147r. [↩]
- Henri Hiegel, Le bailliage d’Allemagne de 1600 à 1632. L’administration, la justice, les finances et l’organisation militaire, Sarreguemines 1961, S. 35. [↩]
- Hiegel 1961, S. 58. [↩]
- Laurent Jalabert, La politique territoriale française sur la rive gauche du Rhin (1679-1697) : des « réunions » à la Province de la Sarre, in: Revue historique, Bd. 657 (2011) 1, S. 61–91, hier S. 62. [↩]
- Arch. dép. de Meurthe-et-Moselle [im Folgenden AD 54], B 103, fol. 42: Marie Huart, Witwe des Lautwein von Bockenheim, erhält laut Lehensbestätigung die Anteile ihres verstorbenen Gemahls am zu Lothringen gehörenden Dorf Merchingen. [↩]
- Hiegel 1961, S. 56. [↩]
- Hiegel 1961, S. 85. Hiegel bezieht sich vermutlich auf Émile Duvernoy, La Sarre navigable sous l’Ancien Régime, in: Bulletin de la société des amis du Pays de la Sarre, Bd. 5 (1928), S. 54–65, hier S. S. 55. Die Autorin vermutet, dass „Bockenheim“ sich ggf. auch auf Bouquenom, den Verwaltungssitz der Grafschaft Saarwerden – heute: Sarre-Union–, beziehen könnte. [↩]
- Hiegel 1961, S. 79-80. [↩]
- LHAKo, 1A 2500, o.P. [↩]
- AD 54, B 9501, o.P. [↩]
- AD 54, B 9494, o.P., hier Bl. 5-8. [↩]
- AD 54, B 9504, o. P., Bl. 2. [↩]
- Hiegel 1961, S. 53. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Maike Schmidt (23. November 2021). N’estant expert en la langue françois: Indizien für sprachliche Bredouillen und bilinguale Amtmänner im Grenzraum um 1600. Grenzräume | Espaces frontaliers. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/p5k2
Sie schreiben: “Da vermutlich nur ein kleiner Teil des ‚deutschen‘ Verwaltungsbezirks tatsächlich auch deutschsprachig war – das Gebiet reichte von Wallerfangen im Norden bis an die Grenze zum Elsass im Süden –, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch dort bilinguale Fachleute gebraucht wurden.”
Woher halten Sie, dass der bailliage d’Allemagne nicht deutschsprachig war? Vielleicht gab es in diesen Territorien ein wenig Französischsprachige aber das waren Einzelheiten. Nur später (nach dem 30 jährigen Krieg) wurden manche Territorien erst vom Sprachwechsel betroffen. (in der Gegend von Dieuze)
Vielen Dank für Ihren wichtigen Kommentar und den mehr als berechtigten Einwand. Meine Aussage zur Sprachsituation im bailliage d’Allemagne/deutschen Bellistum Lothringens zu Beginn des 17. Jh. ist schlichtweg falsch. Sie beruhte auf der (haltlosen) Annahme, die Romanisierung sei aufgrund der französischsprachigen Verwaltung des Herzogtums zu diesem Zeitpunkt in Ostlothringen weit fortgeschritten. Nach Konsultierung der Arbeiten von Wolfgang Haubrichs, Martina Pitz und insbesondere von Paul Lévy (Histoire linguistique d’Alsace et de Lorraine. Bd. 1: Des origines à la révolution franc̜aise, Strasbourg 1929) revidiere ich das vollumfänglich. Fakt ist, dass der Großteil der Einwohner in den mehr als 80 Dorfgemeinden des bailliage d‘Allemagne, gerade vor dem massiven Bevölkerungsrückgang im Dreißigjährigen Krieg, germanophon war und mitunter weit bis ins 18. Jh. blieb. Dies kann sogar für Ortschaften in unmittelbarer Nähe der Sprachgrenze gelten, wobei stellenweise höchst widersprüchliche und nicht überprüfbare Nachrichten über die jeweiligen lokalen Begebenheiten vorliegen (Lévy 1929, S. 327–328, 341). Es scheint gesichert nachweisbar, dass die Bevölkerung von Dieuze um 1600, vielleicht sogar noch am Ausgang des 17. Jahrhunderts, mehrheitlich germanophon war (ebd., S. 192, S. 266–167).
Ich habe die Passage korrigiert und ein Erratum angefügt (Datum: 12.06.2024).
Soeben habe ich in den Archives départementales de Meurthe-et-Moselle behördliche Belege aus dem Jahr 1788 gefunden, die nahelegen, dass die Mehrheit der Bevölkerung keineswegs dem Hochfranzösischen mächtig war. Das betrifft die arrondissements des Verwaltungsdistrikts Sarreguemines (Sarreguemines, Dieuze, Bitche, Fénétrange) und den Beschluss, Bekanntmachungen ins Deutsche zu übersetzen, wie es mitunter auch in den frühen Revolutionsjahren noch gängige Praxis sein würde. Ob das jeweils für die einzelnen Orte, wie Dieuze, gilt, wo sich (vermutlich vor 1770?) das Französische durchgesetzt hatte (Lévy 1929, S. 324), kann ich nicht nachweisen. Ein Blogbeitrag zu diesem Thema folgt in Kürze.